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Wohnmobile gelten als Unterkunft – blog #16

blog #16

Für die Wohnmobil-Besitzer unter Euch

Ein wohnungsloser Bezieher von Hartz IV, der in einem Wohnmobil lebt, hat vollen Anspruch auf Unterhaltskosten für seine Kiste. Das ganze gilt wenn er es als reinen Wohnzweck nutzt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass alle Kosten für die Steuern und Versicherung vom Leistungsträger zu übernehmen seien. Nicht aber die Benzinkosten.

Das ganze beruht auf einem Urteil des BSG. ( AZ : B 14 AS 79 / 09 R )

In diesem Sinne einfach ein sonniges Plätzchen an einem See suchen und das tägliche Surfboard Paddeltraining ausbauen und den rest der Zeit sich Gedanken machen, wie man eine andere berufliche Zukunft einschlagen kann.

Freue mich über einen Kommentar, ansonsten lasst es Euch gut gehen. Wir sehen uns auf dem Wasser. thorsten

#secretsurftravel #secretsurftravelblog

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