Surf surf sup blog

Das „Aus“ für Camper in Portugal ?

Campervan Life in Portugal seit 2 Jahren ein heisses Thema in Surf & Travel Kreisen. Jetzt wird von Seiten Portugals hart durchgegriffen.

Ich gebe hier kein persönliches Statement, sondern belege die neuen Fakten ab dem 27.11.2020 denn

eine jahrelange Ignoranz und Intoleranz vieler mobilisierter Freisteher, Möchtegern-Hippies und das Überhandnehmen von Surf-Campern hat jetzt zu einer drastischen Verschärfung des portugiesischen Verkehrsrechtes geführt und das wurde auch als Umweltstraftat neu aufgenommen.

Seit 2 Jahren zuspitzende, vergebliche Veruche der Locals und Einheimischen ein Gehöhr bei der Regierung oder den Gemeinden zu bekommen schlug fehl , doch

“ Die Regierung billigte am 27.11.2020 Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, die die Orte spezifizieren, an denen Wohnmobile stehen und parken dürfen. Eine Übernachtung ist demnach nur noch ausschließlich in den eigens dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, was alle anderen, nicht genannten Bereiche ausschließt. Die bisher verhängten Geldstrafen „für unzulässiges Parken “ werden beibehalten. Das bisherige Kompetenzgerangel zwischen GNR, Policia Maritima und der Umweltbehörde hat ein Ende gefunden. Künftig kann und wird die GNR sofort einschreiten und kassieren. “

“ Wohnmobilisten, die im Naturpark oder an den Stränden des Landes übernachten, insbesondere im Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina (PNSACV), verärgerten zunehmend die Bevölkerung, die sich darüber beschweren, dass es trotz der Risiken für die öffentliche Gesundheit keine Kontrollen gibt. Die GNR registrierte allein diesen Monat mehr als 600 Verstöße bei Überwachungsoperationen. „

“ Camping- oder Caravaning außerhalb der dafür vorgesehenen Orte sowie jede Form der Übernachtung stellt jetzt auch zusätzlich eine Umweltstraftat dar und wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 36.000 Euro geahndet. Das Parken von Fahrzeugen, ob PKW- oder Wohnwagen, das Missachten von Parkverbotsschildern und das verbotene Anhalten und Parken ist nach den kombinierten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Verkehrszeichenverordnung jetzt ein Verkehrsdelikt, das mit einer Geldstrafe zwischen 60 und 300 EUR geahndet wird. „

“ Zitate aus SIC Pressemitteilung “ nicht meine Worte.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Rating

Discover more from Surf & SUP Coaching

Subscribe now to keep reading and get access to the full archive.

Weiterlesen